Mitgliedsdaten ändern
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Kündigung
Gemäß Satzung gilt: Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (Kündigung), Tod (bei juristischen Personen durch deren Auflösung), oder Ausschluss aus wichtigem Grund. Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Er erfolgt durch Erklärung in Schrift- oder in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, also spätestens zum 30.09. eines Jahres. Bitte senden Sie Ihre Kündigung möglichst per E-Mail an info@mitgliederverwaltung.dmg-ev.de .
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