Mitglied werden
Allgemeines zur DMG-Mitgliedschaft
Mitgliedsbeiträge
Jahresbeiträge
- Einzelmitglied: 65,- Euro
- Ehepartner/Ehepartnerin Einzelmitglied : 20,- Euro
- Mitglied in einer assoziierten Gesellschaft (z. Zt. für DGG- und DPG-Mitglieder): 45,- Euro, mit Nachweis
- Studierende, Schülerinnen und Schüler: 15,- Euro, mit Nachweis
- pro Mitgliedschaft in einer weiteren Sektion: 15.- Euro
- Korporative Mitgliedschaft für Firmen: auf Anfrage
Kündigung
Gemäß Satzung: Die Mitgliedschaft endet durch Tod (bei juristischen Personen durch deren Auflösung),
Austritt (Kündigung) oder Ausschluss aus wichtigem Grund.
Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Er erfolgt
durch Erklärung in Schrift- oder in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Vorstand
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten.