Mitglied werden
Allgemeines zur DMG-Mitgliedschaft
Jahresbeiträge
- Einzelmitglied: 65,- Euro
- Ehepartner/Ehepartnerin Einzelmitglied : 20,- Euro
- Mitglied in einer assoziierten Gesellschaft (z. Zt. für DGG- und DPG-Mitglieder): 45,- Euro, mit Nachweis
- Studierende, Schülerinnen und Schüler: 15,- Euro, mit Nachweis
- pro Mitgliedschaft in einer weiteren Sektion: 15.- Euro
- Korporatives Mitglied: 650,- Euro (regulär) bzw. 256,- Euro (Vereine, kleinere Unternehmen)
Wichtige Dokumente
Kündigung
Gemäß Satzung: Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (Kündigung), Tod (bei juristischen Personen durch deren Auflösung), oder Ausschluss aus wichtigem Grund. Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Er erfolgt durch
Erklärung in Schrift- oder in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, also spätestens zum 30.09. eines Jahres.
Mitgliedsantrag – Online-Formular
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