DMG-Förderpreis

Die DMG verleiht den vom Verband Deutscher Meteorologischer Gesellschaften (VDMG) am 27.04.1966 in München gestifteten Förderpreis an jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die  hervorragende wissenschaftliche Leistungen in der Meteorologie erbracht und durch Veröffentlichung nachgewiesen haben.

Die auszuzeichnende Arbeit muss bereits veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen sein. Auch für eine Dissertation kann der Preis verliehen werden. Zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Arbeit und der Verleihung des Preises dürfen nicht mehr als drei Jahre liegen. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die wissenschaftliche Arbeit abgeschlossen ist, sollte der Kandidat das 35. Lebensjahr noch nicht beendet haben.

Der Förderpreis besteht aus einer Urkunde und einem Preisgeld, und kann an eine einzelne Person oder eine Arbeitsgruppe verliehen werden. Der Preis kann jährlich verliehen werden.

Kandidatenvorschläge können alle DMG-Mitglieder einreichen. Eigene Vorschläge sind nicht zugelassen.

Die Träger des Förderpreises werden von einem Dreierkomitee einstimmig ausgewählt, dessen Zusammensetzung jeweils für drei Jahre durch das DMG-Präsidium beschlossen wird.


Dreierkomitee zur Verleihung des Förderpreises der DMG

  • Prof. Dr. Clemens Simmer (Vorsitz), Bonn
  • Univ.-Prof. Dr. Kerstin Schepanski, Berlin
  • Prof. Dr. Manfred Wendisch, Leipzig

Ordnung zur Vergabe des DMG-Förderpreises

  1. Die DMG verleiht den vom Verband Deutscher Meteorologischer Gesellschaften (VDMG) am 27. April 1966 in München gestifteten DMG-Förderpreis an jüngere Wissenschaftler, die hervorragende wissenschaftliche Leistungen in der Meteorologie erbracht und durch Veröffentlichung nachgewiesen haben.
  2. Die auszuzeichnende Arbeit muss bereits veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen sein. Auch für eine Dissertation kann der Preis verliehen werden. Zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Arbeit und der Verleihung des Preises dürfen nicht mehr als 3 Jahre liegen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Arbeit darf der Preisträger das 35. Lebensjahr noch nicht beendet haben.
  3. Der DMG-Förderpreis kann an einzelne Personen oder eine Arbeitsgruppe verliehen werden.
  4. Der DMG-Förderpreis kann jährlich verliehen werden. Soweit im Jahr der Verleihung eine wissenschaftliche Tagung der DMG stattfindet, wird er auf dieser überreicht.
  5. Die Verleihung des DMG-Förderpreises wird in den Mitteilungen DMG ausgeschrieben. Vorschlagsberechtigt sind alle Mitglieder der DMG. Eigene Meldungen sind nicht zugelassen.
  6. Die Träger des DMG-Förderpreises werden von einem Dreierkomitee einstimmig gewählt. Die Zusammensetzung des Komitees aus Mitgliedern der DMG wird jeweils für drei Jahre durch das Präsidium der DMG auf seiner ersten Sitzung nach Amtsantritt eines neuen Vorstands beschlossen. Eines der Mitglieder des Komitees ist der Zweite Vorsitzende der DMG. Ihm obliegt die Leitung.
  7. Die Auszeichnung besteht aus einer Urkunde und einem Preisgeld, über dessen Höhe das Präsidium der DMG entscheidet.
  8. Die Namen der Preisträger und ihre Würdigung werden nach der Preisverleihung auf der Internetseite der DMG und in den Mitteilungen DMG bekanntgegeben.